Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Hanses Creativ Werbeproduktion
(Einzelunternehmen, Inhaber: Achim Hanses), Abt-Molitor-Str. 9, 48727 Billerbeck.

(PDF-Version hier)

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Hanses Creativ Werbeproduktion, Abt-Molitor-Str. 9, 48727 Billerbeck, Inhaber: Achim Hanses („Anbieter“) erbringt alle Lieferungen und Leistungen
ausschließlich auf Grundlage dieser derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Handelt es sich beim Kunden um einen Unternehmer ( §14 BGB)
haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte der Vertragsparteien Geltung.

1.2. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGBs des Auftraggebers erkennt Hanses Creativ nicht an, es sei denn Hanses
Creativ hat diesen schriftlich zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten auch dann ausschließlich, wenn in Kenntnis
entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden vom Anbieter Leistungen vorbehaltlos erbracht werden.

2. Vertragsschluss, Widerrufsrecht

2.1. Der Antrag des Kunden auf Abschluss des beabsichtigten Vertrages besteht entweder in der Übermittlung des online erstellten Auftragsformulars
in schriftlicher Form an den Anbieter oder aber in der Absendung einer elektronischen Erklärung soweit dies im Einzelfall angeboten wird. Der Kunde hält
sich an seinen Antrag für 14 Tage gebunden. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme des Kundenantrags durch den Anbieter oder mit der ersten
vom Anbieter vorgenommenen Erfüllungshandlung zustande.

2.2. Widerrufsrecht des Kunden nach dem Fernabsatzgesetz:
Soweit es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher (§ 13 BGB) handelt, gilt folgendes:
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- WIDERRUFSBELEHRUNG

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt
frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312e
Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:

Hanses Creativ, Abt-Molitor-Str. 9, D-48727 Billerbeck, Telefax +49 (0) 2543-25758

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf.
Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung
Ihrer Widerrufserklärung für uns mit deren Empfang.

Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie
Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3.1. Webhosting - Vertragsgegenstand und Vertragsänderung

3.1.1. Der Anbieter stellt dem Kunden entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs ein betriebsbereites, dediziertes
Rechnersystem bestehend aus der entsprechenden Hard- und Software oder aber Speicherplatz auf einem virtuellen Webserver zur Verfügung und schuldet
sein Bemühen, die vom Kunden vertragsgemäß gespeicherten Daten über das vom Anbieter zu unterhaltende Netz und das damit verbundene Internet für die
Öffentlichkeit abrufbar zu machen (insgesamt als „Webhostingleistungen“ oder als „Webserver“ bezeichnet). Der Kunde hat weder dingliche Rechte an der
Serverhardware noch ein Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich die Serverhardware befindet. Der Anbieter gewährleistet eine Erreichbarkeit
von 98% im Jahresdurchschnitt. Der Anbieter ist für die Erreichbarkeit nur insoweit verantwortlich, als die Nichtabrufbarkeit auf den von ihm betriebenen
Teil des Netzes oder den Webserver selbst zurückzuführen ist.

3.1.2. Soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs eine bestimmte Speicherkapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten, gemäß
Leistungsbeschreibung auf dem Webserver zur Verfügung stehenden Speicherplatz und dient unter anderem auch der Speicherung von Log-Files etc.

3.1.3. Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese dem
technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder der Anbieter aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet
ist. Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen des Anbieters, die ausdrücklich als solche bezeichnet und nicht Teil der Leistungsbeschreibung sind,
können jederzeit eingestellt werden. Der Anbieter wird bei Änderungen und der Einstellung kostenloser Dienste und Leistungen auf die berechtigten Interessen
des Kunden Rücksicht nehmen.

3.1.4. Der Anbieter hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen.

3.1.5. Der Anbieter kann darüber hinaus seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen („Vertragsübernahme“).
Der Anbieter hat dem Kunden die Vertragsübernahme mindestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt der Übernahme mitzuteilen. Für den Fall der Vertragsübernahme
steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Vertragsübernahme zu kündigen.

3.2. Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und -kündigung

3.2.1. Soweit sich nicht aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung etwas anderes ergibt, ist die jeweilige Mindestlaufzeit eines Hostingvertrages 12 Monate.
Der Vertrag ist unbefristet und kann von beiden Vertragspartnern mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen vor Ablauf des Vertragsjahres gekündigt werden.
Erfolgt die Kündigung nicht innerhalb vier Wochen vor Ablauf des Vertragsjahres, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Die Dauer eines Vertragsjahres ist immer 12 Monate ab Vertragsbeginn.

3.2.2. Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
Ein wichtiger Grund für den Anbieter ist insbesondere dann gegeben, wenn mindestens einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:

- der Kunde verstößt trotz Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht;
- der Kunde beseitigt trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist eine Vertrags- oder Rechtsverletzung.
- Eine Abmahnung ist entbehrlich wenn es sich um einen Verstoß handelt, der eine Fortsetzung des Vertrages für den Anbieter unzumutbar macht.
Dies ist insbesondere der Fall:
- bei offensichtlichen gravierenden Vertrags- oder Rechtsverstößen, wie z.B. der Speicherung und/oder des zum Abruf Bereithaltens
- von offensichtlich jugendgefährdenden Inhalten im Sinne des § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrages und/oder
- offensichtlich urheberrechtlich geschützter Software bzw. audiovisueller Inhalte (Musik, Videos etc.) in erheblichem Umfang und/oder
- von Inhalten, deren Bereithaltung oder Verbreitung offensichtlich strafbar ist
- bei strafbarer Ausspähung oder Manipulationen der Daten des Anbieters oder anderer Kunden des Anbieters durch den Kunden.

3.2.3. Die Kündigung zum jeweiligen Tarif zusätzlich gewählter Optionen, insbesondere zusätzlicher Domains, lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt.

3.2.4. Die ordentliche und außerordentliche Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3.2.5. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. Er kann nach Ablauf
von sieben Tagen sämtliche auf dem Webserver befindliche Daten des Kunden, einschließlich in den Postfächern befindlicher E-Mails, löschen.
Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Kunden. Darüber hinaus ist der Anbieter nach Beendigung des
Vertrages berechtigt Domains des Kunden, die nicht zu einem neuen Provider übertragen wurden, freizugeben.

3.3. Allgemeine Pflichten des Kunden

3.3.1. Für die Domain selbst sowie für sämtliche Inhalte, die der Kunde auf dem Webserver abrufbar hält oder speichert ist alleine der Kunde
verantwortlich. Dies gilt auch, soweit die Inhalte auf einem anderen Webserver als dem des Anbieters abgelegt sind und lediglich unter einer über
den Anbieter registrierten Domain bzw. Subdomain abrufbar sind. Der Kunde ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und
vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen des Anbieters zur Verfügung stellt.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Webserver des Kunden auf eventuelle Verstöße zu prüfen.

3.3.2. Der Kunde verpflichtet sich, die vom Anbieter zum Zwecke des Zugangs erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und den Anbieter unverzüglich
zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

3.3.3. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme
Adresse), E-Mailadresse und Telefonnummer anzugeben. Falls der Kunde eigene Name-Server oder Name-Server eines Drittanbieters verwendet, hat er darüber
hinaus die IP-Adressen des primären und sekundären Name-Servers einschließlich der Namen dieser Server anzugeben. Der Kunde versichert, dass alle dem
Anbieter mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Der Kunde hat bei Änderungen, die Daten unverzüglich über sein Kundenmenü oder durch Mitteilung
an den Anbieter per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.

3.3.4. Der Kunde verpflichtet sich im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 3.3.3 zur Zahlung einer Vertragsstrafe gem. Ziffer 2.13.

2.6.5. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen
Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.

2.6.6. Dem Kunden obliegt es, alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann selbst regelmäßig zu sichern. Die Datensicherung hat
jedenfalls vor Vornahme jeder vom Kunden vorgenommenen Änderung zu erfolgen sowie vor Wartungsarbeiten des Anbieters, soweit diese rechtzeitig durch
den Anbieter angekündigt wurden. Die vom Kunden erstellten Sicherungskopien sind keinesfalls auf dem Webserver zu speichern.

2.7. Einschränkungen der Nutzung durch den Kunden, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Rechte Dritter

2.7.1. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Internet-Präsenzen oder Daten anderer Kunden des Anbieters, die Serverstabilität, Serverperformance
oder Serververfügbarkeit nicht entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigt werden. Insbesondere ist es dem Kunden nur mit
schriftlicher Genehmigung des Anbieters gestattet:

- Banner-Programme (Bannertausch, Ad-Server, usw.) zu betreiben;
- Freespace-Angebote Subdomain-Dienste, Countersysteme, anzubieten;
- ein Chat-Forum zu betreiben, es sei denn, der Tarif des Kunden enthält ein vom Anbieter zur Verfügung gestelltes Chat-System.

2.7.2. Der Kunde ist verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen Regeln, insbesondere unter Einhaltung des TDG und des MDSTV, vorgeschriebene Angaben
auf seiner Website zu machen.

2.7.3. Die vom Webserver abrufbaren Inhalte, gespeicherte Daten, eingeblendete Banner sowie die, bei der Eintragung in Suchmaschinen verwendeten
Schlüsselwörter dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Marken, Namens- und Urheberrechte)
verstoßen. Dem Kunden ist es auch nicht gestattet pornographische Inhalte sowie auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten
zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben.

2.7.4. Der Kunde verpflichtet sich im Falle eines Verstoßes gegen die Ziffern 7.1 bis 7.3 zur Zahlung einer Vertragsstrafe gem. Ziffer 13.

2.8. E-Mail-Empfang und –versand, Verbot und Vertragsstrafe für „Spam“-E-Mails.

2.8.1. Der Anbieter hat das Recht, die Maximalgröße der zu versendenden E-Mails jeweils auf einen angemessenen Wert zu beschränken.

2.8.2. Der Versand von E-Mails über Systeme bzw. Server des Anbieters sowie der Versand über Domains, die über den Anbieter registriert sind, ist
unzulässig, soweit es sich um einen massenhaften Versand von E-Mails an Empfänger ohne deren Einwilligung handelt und/oder es sich um ein Werbe-E-Mail
handelt und eine Einwilligung des Empfängers nicht vorliegt obwohl diese erforderlich ist (insgesamt nachfolgend als„Spam“ bezeichnet). Der Nachweis
einer Einwilligung (vgl. § 7 Abs. 2 UWG) des jeweiligen Empfängers obliegt dem Kunden. Kunden ist auch untersagt mittels über andere Anbieter
versandte Spam-E-Mails Inhalte zu bewerben, die unter einer über den Anbieter registrierten Domain abrufbar sind oder die beim Anbieter gehostet werden.

2.8.3. Dem Kunden ist auch untersagt, über den Webserver mittels Skripten mehr als 500 E-Mails pro Stunde je Webhosting-Paket und/oder sog. „Paidmails“
bzw. E-Mails mit denen ein „Referral-System“ beworben wird, zu versenden.

2.8.4. Der Kunde verpflichtet sich im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 8.2 und/oder Ziffer 8.3 zur Zahlung einer Vertragsstrafe gem. Ziffer 2.13.

2.9. Entgeltzahlung, Entgelterhöhung, Zahlungsverzug, Entgelterstattung

2.9.1. Die Höhe der vom Kunden an den Anbieter zu bezahlenden Entgelte und der jeweilige Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung
des vom Kunden gewählten Tarifs. Die nutzungsunabhängigen Entgelte werden monatlich im voraus fällig, die nutzungsabhängigen Entgelte mit Rechnungsstellung.

2.9.2. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung mindestens sieben Tage in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, seine Leistung zu verweigern. In der Regel
geschieht dies durch die Sperrung des Accounts (Ziffer 12.1). Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung mindestens 14 Tage in Verzug, ist der Anbieter
berechtigt, das gesamte Vertragsverhältnis mit dem Kunden außerordentlich zu kündigen (Ziffer 2.5.2).

2.9.3. Der Anbieter ist berechtigt, die Entgelte angemessen zu erhöhen. In jedem Fall angemessen ist insoweit eine jährliche Erhöhung um 5%.
Die Entgelterhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Erhöhung nicht binnen eines Monats nach Zugang
der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs
hinzuweisen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung, steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu.

2.9.4. Vorausbezahlte Entgelte werden dem Kunden erstattet, wenn der Vertrag vor Ablauf des Abrechnungszeitraums endet. Im Falle einer wirksamen
außerordentlichen Kündigung (Ziffer 2.5.2) durch den Anbieter hat dieser Anspruch auf Zahlung des Entgelts für die gesamte vereinbarte Dauer des Vertrages.

2.10. Leistungsstörungen

2.10.1. Für Leistungsstörungen ist der Anbieter nur verantwortlich soweit diese die von ihm nach Ziffer 2.3.1 zu erbringenden Leistungen betreffen.
Insbesondere für die Funktionsfähigkeit der eigentlichen Internet-Präsenz des Kunden, bestehend aus den auf den Webserver aufgespielten Daten
(z.B. HTML-Dateien, Flash-Dateien, Skripte etc.), ist der Anbieter nicht verantwortlich.

2.10.2. Störungen hat der Anbieter im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet,
dem Anbieter für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen („Störungsmeldung“). Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines
angemessenen Zeitraums, hat der Kunde dem Anbieter eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Störung innerhalb dieser Nachfrist nicht beseitigt,
hat der Kunde Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens im Rahmen der Ziffer 2.11.

2.10.3. Wird die Funktionsfähigkeit des Webservers aufgrund nicht vertragsgemäßer Inhalte oder aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten
Gebrauch hinausgehende Nutzung (Ziffer 2.7.1) beeinträchtigt, kann der Kunde hinsichtlich hierauf beruhender Störungen keine Rechte geltend machen.
Im Falle höherer Gewalt ist der Anbieter von der Leistungspflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in
Drittbetrieben und behördliche Maßnahmen, soweit nicht vom Anbieter verschuldet.

2.11. Haftung des Anbieters

2.11.1. Eine Haftung des Anbieters besteht ausschließlich im Rahmen der Ziffern 2.11.2 bis 2.11.4. Die folgenden Haftungsbestimmungen gelten dabei
für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund.

2.11.2. Der Anbieter haftet nicht für Serverausfälle oder Datenverluste, die auf Fehlverhalten Dritter zurückzuführen sind.

2.11.3. Ansprüche des Kunden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf
ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen,
den Schaden auslösenden Ereignis an. Andere Ansprüche des Kunden, die sich nicht aus Gewährleistung, arglistiger Täuschung oder einer vorsätzlicher
Handlung ergeben, verjähren in sechs Monaten.

2.11.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach der Telekommunikationskundenschutzverordnung bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen
unberührt.

2.12. Sperrung, Voraussetzungen und Aufhebung der Sperrung, Kostenerstattung

2.12.1. Nimmt der Anbieter eine Sperrung vor, so ist er zur Sperrung sämtlicher vertragsgegenständlichen Dienste und Leistungen berechtigt. Die Wahl
der Sperrmaßnahme liegt insoweit im Ermessen des Anbieters. Der Anbieter wird jedoch die berechtigten Belange des Kunden berücksichtigen. Insbesondere
wird er im Falle einer Sperrung, die aufgrund der Inhalte auf dem Webserver erfolgt, dem Kunden deren Abänderung bzw. Beseitigung ermöglichen. Ergibt
sich der Grund zur Sperrung bereits aus der vom Kunden registrierten Domain selbst, ist der Anbieter berechtigt, die Domain des Kunden in die Pflege
des Registrars zu stellen. Durch eine Sperrung wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten.
Der Anbieter genügt seinen Mitteilungspflichten, wenn er die jeweiligen Mitteilungen per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse (Ziffer 6.3)
sendet. Für die Sperrung und für die Aufhebung der Sperrung kann der Anbieter jeweils ein pauschales Entgelt von 10,00 EUR berechnen („Sperr- und
Entsperrgebühr“).

2.12.2. Liegt offensichtlich (=evident) ein Verhalten des Kunden oder ein diesem zurechenbares Verhalten Dritter (vgl. Ziffer 2.6.1) vor, das gegen
geltendes Deutsches Recht oder Rechte Dritter verstößt, kann der Anbieter eine Sperrung (Ziffer 2.12.1) vornehmen. Der Anbieter setzt den Kunden hierüber
in Kenntnis. Der Anbieter kann die Aufhebung der Sperrung davon abhängig machen, dass der Kunde den rechtswidrigen Zustand beseitigt und zum Ausschluss
einer Wiederholungsgefahr eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber dem Anbieter abgegeben hat sowie für die Zahlung einer hieraus
etwaig sich zukünftig ergebenden Vertragsstrafe Sicherheit geleistet hat. Die Höhe des Vertragsstrafeversprechens orientiert sich dabei an der Bedeutung
des Verstoßes, beträgt bei Verstößen gegen gewerbliche Schutzrechte oder Wettbewerbsrecht jedoch in der Regel über 5.000 EUR.

2.12.3. Hält der Anbieter es für möglich, dass ein Verhalten des Kunden oder ein diesem zurechenbares Verhalten Dritter (vgl. Ziffer 2.6.1) vorliegt,
das gegen geltendes Deutsches Recht oder Rechte Dritter verstößt, ist dies jedoch nicht offensichtlich (=evident), setzt der Anbieter den Kunden unter
Angabe des Grundes und unter Androhung der Sperrung in Kenntnis und fordert ihn unter Fristsetzung zur Abgabe einer Stellungnahme auf. Nimmt der Anbieter
dann dennoch eine Sperrung (Ziffer 2.12.1) vor, setzt er den Kunden hiervon in Kenntnis. Der Anbieter kann die Aufhebung der Sperrung davon abhängig
machen, dass der Kunde die geforderte schriftliche Stellungnahme abgegeben und Sicherheit geleistet hat. Die Höhe der Sicherheit entspricht insoweit
der Höhe zu erwartender Kosten des Anbieters für den Fall einer Inanspruchnahme von dritter Seite.

2.12.4. Soweit der Anbieter von Dritten oder von staatlichen Stellen wegen eines Verhaltens in Anspruch genommen wird, das den Anbieter zur Sperrung
berechtigt, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme
oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstanden sind. Dies umfasst insbesondere auch die erforderlichen Rechtsverteidigungskosten des Anbieters.
Die Freistellung wirkt auch - als Vertrag zu Gunsten Dritter - für die jeweilige Domain-Vergabestelle, sowie sonstiger für die Registrierung von Domains
eingeschalteter Personen.

2.13. Vertragsstrafe

Für jeden Fall einer vom Kunden zu vertretenden Zuwiderhandlung gegen Verpflichtungen nach den Ziffern 2.2.1 und/oder 2.3.1und/oder 2.6.1 der
Domain-Registrierungsbedingungen des Anbieters und/oder gegen die Ziffern 2.4 und/oder 2.6.3 und/oder 2.7.1 und/oder 2.7.2 und/oder 2.7.3 und/oder
2.8.2 und/oder 2.8.3 dieser AGB, kann der Anbieter vom Kunden Zahlung einer Vertragsstrafe von bis zu 5.100 EUR verlangen. Der Kunde kann die Höhe der
vom Anbieter im Einzelfall festzusetzenden Vertragsstrafe gerichtlich überprüfen lassen. Soweit der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) ist, ist die Einrede
des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen. Bei andauernden Rechtsverstößen gilt insoweit jeder Monat als eigenständiger Verstoß. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Schadens bleibt durch die Vertragsstrafe unberührt.

2.14. Datenschutz

2.14.1. Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden und gibt diese nur im Rahmen der Angebotenen Dienste weiter.

2.14.2. Dem Kunden ist bekannt, dass die auf dem Webserver gespeicherten Inhalte aus technischer Sicht vom Anbieter jederzeit eingesehen werden können.
Darüber hinaus ist es theoretisch möglich, dass die Daten des Kunden bei der Datenübertragung über das Internet von unbefugten Dritten eingesehen werden.

3. Designleistungen / Webdesign

3.1 Urheberrecht und Nutzungsrechte

3.1.1. Hanses Creativ überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart
ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Hanses Creativ bleibt in jedem Fall, auch wenn Hanses Creativ das ausschließliche Nutzungsrecht
eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

3.1.2. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Hanses Creativ und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte
gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

3.1.3. Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) von Hanses Creativ sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen
Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.1.4. Wiederholungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von
Hanses Creativ.

3.1.5. Über den Umfang der Nutzung steht Hanses Creativ ein Auskunftsanspruch zu.

3.1.6. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für
die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

3.1.7. Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet Hanses Creativ eine Abschlagsvergütung.

3.1.8. Die Berechnung der Vergütung richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Vergütungsempfehlungen des BDG
(Berufsverband der Deutschen Kommunikationsdesigner).

3.1.9. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.

3.1.10. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie

begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass sie ausdrücklich vereinbart worden sind.

3.2 Eigentum, Rückgabepflicht

3.2.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind Hanses Creativ
spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

3.2 Herausgabe von Daten

3.2.1. Hanses Creativ ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Hanses Creativ ihm Datenträger,
Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

3.2.4. Hanses Creativ haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von
Hanses Creativ ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

3.3 Haftung

3.3.1. Hanses Creativ haftet nur für Schäden, die Hanses Creativ selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.
Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

3.3.2. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

3.3.3. Hanses Creativ haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen
Designarbeiten. 3.3.4. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei Hanses Creativ geltend zu machen.
Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

3.3.5. Soweit Hanses Creativ auf Veranlassung des Auftraggebers und/oder Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag
gibt, haftet Hanses Creativ nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

3.7.7 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber und/oder Verwerter. Delegiert der Auftraggeber und/oder Verwerter
im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Hanses Creativ, stellt er Hanses Creativ von der Haftung frei.

4. Haftungsbeschränkung

Die durch Hanses Creativ vertriebenen Anwendungen, Produkte und Dienstleistungen werden aufgrund der inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers oder
eines bereitgestellten Musters hergestellt. Hanses Creativ hat auf den Inhalt der durch den Auftraggeber zugestellten Daten und Informationen keinen
Einfluss. Aus diesem Grund haftet der Auftraggeber gegenüber Hanses Creativ dafür, dass er zur Nutzung, Weitergabe und Verbreitung aller übergebenen
Daten bzw. zur Verfügung gestellten Informationen inklusive der Texte und des Bild- bzw. Grafikmaterials uneingeschränkt berechtigt ist.
Der Auftraggeber haftet ferner dafür, dass durch die Herstellung der von ihm in Auftrag gegebenen Anwendungen, Produkten und Dienstleistungen keine
gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter beeinträchtigt werden und dass die übermittelten Daten keine wettbewerbswidrigen Inhalte enthalten.
Wird Hanses Creativ von Dritten, deren Rechte durch die Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen verletzt werden, in Anspruch
genommen, stellt der Auftraggeber Hanses Creativ von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten und Aufwand frei. Im Übrigen schließt
Hanses Creativ seine Haftung aus, soweit es nicht die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten betrifft.

5. Freistellung

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Hanses Creativ übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten
Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter
sein, stellt der Auftraggeber Hanses Creativ im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

6. Erfüllungsort & Gerichtsstand

6.1. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.

6.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und
Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von Hanses Creativ .

6.3. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, sind die für den Sitz von Hanses Creativ örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. Hanses
Creativ kann Klagen gegen den Auftraggeber auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben.
6.4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages und/oder Bestehen ausfüllungsbedürftiger Lücken berührt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende
Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

Billerbeck, den 01. Januar 2008